Aktivitäten
Rechtsberatung in Trient
Aktivitäten und Spezialisierungen der Anwaltskanzlei Caviglioli
Der Haupttätigkeitsbereich der Anwaltskanzlei Caviglioli ist das Zivilrecht, in dem sie beträchtliche Kompetenz und Erfahrung erworben hat, insbesondere im gerichtlichen Bereich. Dies umfasst Bereiche wie Erbschaften, dingliche Rechte, vertragliche Haftung, Verbraucherschutz, außervertragliche Haftung, Versicherungsverträge, Mietrecht, Forderungseinzug, Zwangsvollstreckungsverfahren, Insolvenz- und Konkursverfahren.
Besonders
spezialisiert hat sich Rechtsanwalt Caviglioli auf den Bereich der
außervertraglichen Haftung, wo er häufig Fälle behandelt, die sich auf schädigende Ereignisse beziehen, die zu persönlichen Verletzungen, auch tödlichen, geführt haben, wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Brände und Erdrutsche, Arbeitsunfälle, Haftung von Ärzten und Gesundheitseinrichtungen, sportliche, schulische und freizeitliche Aktivitäten sowie fehlerhafte Produkte.
Das Interesse am Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Menschen entstand bei Rechtsanwalt Caviglioli bereits während der Vorbereitung seiner Abschlussarbeit im Strafrecht über "fahrlässige Katastrophenverbrechen", die auf das tragische Ereignis in Stava di Tesero im Jahr 1985 ausgerichtet war. Dieses Interesse setzte sich während seiner beruflichen Tätigkeit fort, wo er Privatpersonen, Unternehmen und Versicherungsgesellschaften in zahlreichen Schadensersatzfällen für Opfer von Unfällen sowie in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung unterstützte und vertrat.
Im Rahmen dieser Spezialisierung befasst sich Rechtsanwalt Caviglioli auch mit Streitigkeiten über Schadensereignisse, die von italienischen Bürgern im Ausland erlitten wurden (sogenannte grenzüberschreitende Unfälle). Die Bearbeitung solcher Fälle erfordert
Kenntnisse des EU-Rechts und der Gesetze der betroffenen Länder. In dieser Tätigkeit nutzt er auch seine Kenntnisse der
englischen und deutschen Sprache.
Rechtsanwalt Caviglioli widmet besondere Aufmerksamkeit dem Thema Unfälle bei Sportwettkämpfen, zu dem er folgende Veröffentlichungen verfasst hat:
“Anmerkungen zur zivilrechtlichen Haftung für Schäden, die einem Skirennläufer auf einer homologierten, aber fehlerhaften Piste entstehen" in Giustiziasportiva.it 2005, Nr. 3.
“Skiwettkämpfe und natürliche Gefahren auf der Piste: Kann der Veranstalter haftbar gemacht werden? (gemäß Art. 2051 ZGB)" in Giustiziasportiva.it, 2007, Nr. 1.
“Autorennen auf geschlossener Strecke: Pflichten und Verantwortlichkeiten des Veranstalters (und der Fahrer) gegenüber den Zuschauern" in Giustiziasportiva.it, 2009, Nr. 1.
Wenn Sie rechtlichen Rat im Zivil- und Strafrecht benötigen, kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei.